Der Encierro

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Vorschriften

Der Stierlauf von Pamplona wird durch eine Reihe von Regeln und Gepflogenheiten geregelt, die die Jahrhunderte alte Tradition mit sich bringt. Darüber hinaus sind auch die Regelungen des Erlasses der Stadt Pamplona sowie das „Gesetz über Veranstaltungen mit Stieren“ der Autonomen Gemeinschaft Navarras zwingend von allen Teilnehmern des Laufs zu befolgen. Diese Vorschrift, deren Verletzung Bußgeldstrafen nach sich zieht, legt eine Reihe von Verboten fest, von denen insbesondere folgende hervorzuheben sind:

- Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an dem Stierlauf teilnehmen.

- Es ist untersagt, sich vor dem Beginn des Laufs vor die von der Polizei abgrenzten Bereiche zu begeben.

- Bevor die Stiere kommen, darf man sich nicht in Hauseingängen, Ecken oder toten Winkeln der Strecke verstecken.

- Die Eingangstüren zu Wohn- und Geschäftshäusern sind geschlossen zu halten.

- Unter Einfluss von Alkohol und Drogen darf nicht an dem Lauf teilgenommen werden.

- Das Mitführen von Foto- oder Videokameras, sowie das Tragen nicht angemessener Kleidung oder Schuhwerk sind während des Stierlaufs untersagt. Ebenfalls untersagt ist das Mitführen voluminöser Gegenstände, die den Ablauf des Stierlaufs stören und andere Teilnehmer behindern, wie z.B. Rucksäcke, Pakete, große Hüte, etc.

- Strikt untersagt, die Tiere zu reizen oder auf irgendeine Weise zu provozieren. Diese Vorschrift gilt insbesondere innerhalb der Stierkampfarena.

- Man darf sich nicht an den Stieren festhalten, sie schlagen, herausfordern oder umlenken. Vielmehr muss man dazu beitragen, dass die Herde in korrekter Richtung läuft - niemals umgekehrt -, und dass der Lauf so kurz wie möglich ist.

Vor dem Lauf werden diese Vorschriften über die Lautsprecher auf dem Rathausplatz in spanischer, englischer und französischer Sprache bekannt gegeben und der Bürgermeister oder der Stadtverordnete für Sicherheit und Ordnung überprüft mit dem Leiter der städtischen Polizei die Strecke, um festzustellen, ob die Vorschriften eingehalten werden.